Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Dienstleistungsvertrages (Camp/Kurs und Einzeltraining)
1.1 Mit der Bestellung eines Camps/Kurses oder einer einzelnen Trainingseinheit, wird ein verbindliches Angebot abgegeben, einen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung zu schließen. Dieses Angebot hat 24 Stunden bestand und wird innerhalb dieser Zeit elektronisch von Flowletix bestätigt. Erfolgt diese Bestätigung nicht, ist das Angebot nach Ablauf der Frist nicht mehr bindend.
2. Leistungen
2.1 Flowletix verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
2.2 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend §611 BGB.
3. Training
3.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
3.2 Art, Umfang, Zeit und Ort jeder Trainingseinheit werden unter www.flowletix.de bekanntgegeben.
3.3 Das Training findet im Freien und bei Bedarf auch in den Räumlichkeiten des Trainers/des Kunden statt.
3.4 Eine gebuchte Trainingseinheit muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Andernfalls wird die Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet vor der ersten Trainingsstunde einen Fragebogen zum allgemeinen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß auszufüllen. Plötzlich auftretender Schwindel, Befindlichkeitsstörungen oder Unwohlsein während einer Trainingseinheit, sind dem Trainer umgehend mitzuteilen.
4. Sonstige Leistungen
4.1 Flowletix steht seinen Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo-Fr zwischen 8-20 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Flowletix.
5. Haftung
5.1 Flowletix schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
5.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
5.3 Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
5.4 Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
5.5 Der Trainer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
5.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Trainingseinheiten auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Der Klient erhält von Flowletix eine Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
6.2 Das Honorar des Trainers richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Flowletix behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
7. Sonstige Kosten (Personal Training)
7.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
7.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
8. Verhinderung und Ausfall
8.1 Bei Verhinderung hat der Klient spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Verpasste Trainingseinheiten können dann nicht nachgeholt werden.
8.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit verschoben.
8.3 In Ausnahmefällen (Urlaub des Trainers) kann nach vorheriger Absprache mit den Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen oder das Training verschoben werden.
9. Fehlzeiten (Camp)
9.1 Eine Fehlzeit kann bis zu 24 Stunden vor einem Training auf ein Fehlzeitenkonto des Klienten eingetragen werden. Bei einer Buchung von 16 Trainingseinheiten innerhalb eines Camps sind maximal 4 Fehlzeiten einzutragen. Bei einer Buchung von 8 Trainingseinheiten innerhalb eines Camps, sind maximal 2 Fehlzeiten einzutragen. Sind 8 oder 16 Fehlzeiten auf dem Konto gesammelt, erhält der Kunde ein halbes oder ein ganzes Camp kostenlos. Die gesammelten Einheiten verfallen 6 Monate nach dem Abschluss des zuletzt gebuchten Camps ersatzlos. Ein Anspruch auf die Auszahlung von angesammelten Einheiten besteht in keinem Fall.
10. Ersatzansprüche
10.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Flowletix können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
11. Datenschutz
11.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Flowletix gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
11.2 Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Trainers.
12. Geheimhaltung
12.1 Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden.
12.2 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Flowletix Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
13.Sonstige Vereinbarungen
13.1 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
14.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
14.3 Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.